Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN

QLEDX Nederland (im Folgenden als QLEDX bezeichnet)


ist unter der Nummer B-97105 eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Leiden/Meppel.

  1. ALLGEMEIN

Artikel 1.  Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Vereinbarung zwischen QLEDX und einer anderen Partei (im Folgenden als Gegenpartei bezeichnet), wobei QLEDX als Vermieter und/oder Verkäufer auftritt.
    2.         Von diesen Bedingungen kann ausschließlich schriftlich abgewichen werden.

Artikel 2. Angebote

  1. Die Angebote von QLEDX sind völlig unverbindlich und gelten für einen Zeitraum von 14 Tagen.
    2.         Die Bestätigung/Rechnung gilt als korrekte und vollständige Darstellung der Vereinbarung. Von den hierin genannten Vereinbarungen über Anzahl und Art der Apparatur und Dienstleistungen kann nur schriftlich abgewichen werden.

Artikel 3. Preise

  1. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die von QLEDX angegebenen Preise zuzüglich Mehrwertsteuer, sonstiger Steuern, Verpackung/Versand, Montage/Demontage, Transport und Versicherung.
    2.         Alle Preise sind unter Vorbehalt, da sie von externen Faktoren beeinflusst werden. QLEDX ist berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen.
    3.         Betragen diese Preisänderungen mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Preises, ist die Gegenpartei berechtigt, den Vertrag aufzulösen.

    2. MIETVERTRAG

Artikel 4. Dauer (Mietdauer); Überschreitung

  1. Die Laufzeit des Mietvertrages zwischen QLEDX und der Gegenpartei wird mittels Mietvertrags festgelegt.
    2.         Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag.
    3.         Ein Miettag beinhaltet 24 Stunden.
    4.         Die Gegenpartei muss den Mietgegenstand rechtzeitig zurückgeben oder QLEDX die Abholung des Mietgegenstandes ermöglichen. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur mit schriftlicher Genehmigung von QLEDX zulässig.
    5.         Bei Überschreitung der Mietdauer haftet die Gegenpartei für alle daraus resultierenden Schäden. Dazu gehören die Kosten für die Wiedervermietung und die zusätzliche Miete, die die Gegenpartei verschuldet ist. Diese Kosten sind unmittelbar fällig.

Artikel 5. Zeitpunkt der Lieferung

  1. Wurde vereinbart, dass QLEDX den Mietgegenstand an einem von der Gegenpartei angegebenen Ort abliefern wird, wird QLEDX den ungefähren Lieferzeitpunkt angeben. QLEDX wird sich so gut wie möglich an den Zeitpunkt der Lieferung halten.
    2.         Im Falle von unvorhergesehenen Umständen wie Unfall, Panne, hohes Verkehrsaufkommen usw. kann QLEDX die Lieferung zum angegebenen Zeitpunkt nicht garantieren. QLEDX übernimmt keine Haftung für die Folgen einer verspäteten Lieferung.

Artikel 6. Prüfpflicht

  1. QLEDX überprüft den Mietgegenstand umfassend auf seine Betriebssicherheit, bevor er ihn an die Gegenpartei übergibt. Dennoch muss die Gegenpartei das Mietobjekt vor der Nutzung testen, um festzustellen, ob es wie gewünscht funktioniert.
    2.         Wird QLEDX nicht unverzüglich nach Erhalt darüber informiert, dass der Mietgegenstand fehlerhaft oder nicht funktionsfähig ist, so gilt der Mietgegenstand als in gutem Zustand und betriebsfähig erhalten.

Artikel 7. Persönliche Nutzung
Es ist der Gegenpartei nicht gestattet, den Mietgegenstand an Dritte weiterzuvermieten oder zu verleihen oder seinen Rabattvorteil für mehrere Tage auf eine andere Partei zu übertragen.

Artikel 8. Riskante Nutzung
Für jede Nutzung des Mietgegenstandes ist eine vorherige schriftliche Zustimmung von QLEDX erforderlich, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung des Mietgegenstandes größer ist als bei normaler Nutzung. Wenn die Gegenpartei keine schriftliche Genehmigung einholt oder erhält, haftet sie für alle Schäden und Wertverluste, die sich aus der riskanten Nutzung ergeben.

Artikel 9. Reparaturen
Der Vertragspartner ist verpflichtet, QLEDX unverzüglich über Schäden und Mängel am Mietobjekt zu informieren. Die Gegenpartei darf ohne die Zustimmung von QLEDX keine Reparaturen durchführen.

Artikel 10. Haftung

  1. Die Gegenpartei haftet für alle Schäden, die am Mietobjekt entstehen.
    2.         Die Gegenpartei ist verpflichtet, das gemietete Objekt während der Mietzeit zu versichern.
    3.         QLEDX haftet nicht für Schäden, die durch:
  2. a) Ausfälle, Mängel oder andere Fehlfunktionen des Mietgegenstandes,
    (b) unsachgemäße Verwendung oder Installation des Mietgegenstandes durch die Gegenpartei,
    c) die verspätete Lieferung des Mietgegenstandes durch QLEDX, es sei denn, die Verzögerung beträgt mehr als sechs Stunden,
    (d) Handlungen von QLEDX-Technikern, soweit dieser Schaden nicht durch die Haftpflichtversicherung von QLEDX abgedeckt ist, entstanden sind.
  3. In allen anderen Fällen ist die Haftung von QLEDX auf den von ihrem Haftpflichtversicherer ausgezahlten Betrag beschränkt.

Artikel 11. Kündigung

  1. Die Kündigung des Mietvertrages, ohne Dienstleistungen, ist unter Beachtung der folgenden Tabelle möglich;

Miete:                               Kündigen bis:
< 1.000                                   24 Stunden vor Beginn
1.000-5.000                           2 Werktage vor Beginn
5.000-20.000                         5 Werktage vor Beginn
20.000 >                                 15 Tage vor Beginn

  1. Bei rechtzeitiger Kündigung werden ausschließlich die Kosten fällig, die QLEDX für die Durchführung des Vertrages entstehen.
    3.         Nach Ablauf der oben genannten Fristen ist die gesamte Miete fällig.
    4.         Wenn QLEDX die Möglichkeit hat, die stornierte Apparatur während des reservierten Zeitraums erneut einsetzen zu können, kann QledX die von der Gegenpartei erhaltene Zahlung, nach Abzug der angefallenen Kosten, zurückerstatten/verrechnen.

Artikel 12. Überwachung

            Wird das Mietobjekt während der Mietzeit nicht von der Gegenpartei bewacht, veranlasst QLEDX eine Überwachung auf Kosten der Gegenpartei.

Artikel 13. Informationspflicht

  1. Die Gegenpartei ist verpflichtet, QLEDX unverzüglich zu informieren, wenn;
  2. a) die beweglichen Sachen der Gegenpartei beschlagnahmt werden,
    b) die Gegenpartei oder ein Gläubiger Konkurs beantragt,
    (c) die Gegenpartei für Bankrott erklärt wird,
    (d) die Gegenpartei einen Zahlungsaufschub beantragt oder erhält,
    (e) das Eigentum von QLEDX droht auf andere Weise beschädigt zu werden.
  1. Die Gegenpartei ist auch verpflichtet, dem Gerichtsvollzieher und Insolvenzverwalter über die vorliegende Vereinbarung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren.

Artikel 14. Beendigung

  1. Die Forderungen von QLEDX gegenüber der Gegenpartei sind sofort fällig und zahlbar, wenn;
    – die Gegenpartei die Bestimmungen des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor oder während der Mietzeit nicht (vollständig/rechtzeitig) erfüllt;
    – nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die QLEDX Grund zur Annahme geben, dass die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen wird;
    – die von QLEDX angeforderten (finanziellen) Sicherheiten von der Gegenpartei nicht oder nur unzureichend vorgelegt werden.
  1. In all diesen Fällen ist QLEDX auch berechtigt, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung auszusetzen oder aufzulösen, das Mietobjekt zurückzunehmen und den fälligen Mietbetrag einzuziehen. Das Recht von QLEDX auf Schadensersatz bleibt unberührt.
  2. KAUF- / VERKAUFSVEREINBARUNGEN

Artikel 15. Lieferung/Lieferzeit

  1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung am QLEDX-Standort in Zwinderen, Niederlande.
    2.         Auch wenn vereinbart wurde, dass QLEDX die Ware an einen von der Gegenpartei gewünschten Ort liefern soll, erfolgt der Transport ab dem Zeitpunkt, an dem die Ware das Lager von QLEDX verlässt, auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei.
    3.         Die Lieferzeit wird von QLEDX so genau wie möglich festgelegt. Diese Lieferzeit ist jedoch abhängig von diversen Umständen. Im Falle einer verspäteten Lieferung kann die Inverzugsetzung nur schriftlich erfolgen.

Artikel 16. Haftung

  1. QLEDX haftet nicht für Schäden, die durch;
  2. a) Mängel an der gelieferten Ware verursacht wurden, es sei denn, der Schaden wurde von QLEDX selbst verursacht. In diesem Fall wird die Höhe der Schadensvergütung durch die Haftpflichtversicherung von QLEDX festgelegt.
    b) Handlungen von Untergeordneten oder von QLEDX beauftragten Dritten entstanden sind, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  3. In allen anderen Fällen ist die Haftung von QLEDX auf den von der Haftpflichtversicherung von QLEDX ausgezahlten Betrag beschränkt.

Artikel 17. Höhere Gewalt

  1. Unter „höherer Gewalt“ wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend zum Inhalt und dessen Auswirkungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung alle von außen kommenden, vorhersehbaren oder unvorhersehbaren Ursachen verstanden, auf die die QLEDX keinen Einfluss ausüben kann und die dazu führen, dass die QLEDX ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Darunter werden verstanden (ohne darauf beschränkt zu sein) Rechtsvorschriften einer öffentlichen Stelle, Brand, Überschwemmung, Stromausfall, Unterbrechungen, Störungen oder Defekte des Internets, Telefons und anderer Kommunikationsdienstleistungen oder elektrischer oder mechanischer Geräte, länger als zehn (10) Tage andauernde Krankheitszeiten des Personals der QLEDX, Streiks, die Nichterfüllung von Verpflichtungen von durch die QLEDX beauftragten Dritten oder der Verzug von einem oder mehreren Lieferanten von QLEDX.

2.         Wird QLEDX durch höhere Gewalt an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert, werden diese Verpflichtungen zurückgestellt.
3.         Dauert eine Situation höherer Gewalt länger als zwei Monate, können die Gegenpartei und QLEDX den Vertrag auflösen, ohne Anspruch auf Entschädigung zu haben.

Artikel 18. Reklamationen

  1. Reklamationen können ausschließlich schriftlich und bis zu acht Tage nach Lieferung bei QledX eingereicht werden.
    2.         Bei versteckten (nicht sichtbaren) Mängeln, die bei der Prüfung nicht bemerkt werden konnten, ist eine Reklamation bis zu einem Monat nach Lieferung möglich. Auch in diesem Fall sind Beanstandungen innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung schriftlich geltend zu machen.

Artikel 19. Garantie

  1. QLEDX gewährt eine zwölfmonatige Garantie auf die von ihnen gelieferte Apparatur und Anlagen. Wenn die gelieferte Apparatur innerhalb dieser Frist nicht den normalen Anforderungen entspricht, wird QLEDX nach eigener Prüfung eine Reparatur oder einen Austausch durchführen.
    2.         Garantie für Apparatur, die von QLEDX an anderer Stelle gekauft wurde, wird nur gewährt, wenn der jeweilige Hersteller/Lieferant eine Garantie übernimmt.
    3.         Die in Artikel 19.1 genannte Garantieverpflichtung erlischt, wenn die Gegenpartei;
    a) Änderungen oder Reparaturen am Liefergegenstand selbst vornimmt oder vornehmen lässt;
    b) die gelieferten Waren unsachgemäß verwendet und wartet;
    c) die gelieferten Waren für andere Zwecke als die, für die sie bestimmt sind, verwendet.

Artikel 20. Eigentumsrecht

  1. Die von QLEDX gelieferten Waren bleiben Eigentum von QLEDX, bis die Gegenpartei alle (finanziellen) Verpflichtungen aus dem Vertrag mit QLEDX erfüllt hat. Dazu gehören auch alle eventuellen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten. (Siehe Artikel 21).
    2.         Die von QLEDX gelieferten und unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebes weiterverkauft werden. Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden, zu belasten oder anderweitig rechtlich zu benutzen.
    3.         Kommt die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nach oder besteht die begründete Befürchtung, dass sie dies nicht tun wird, ist QLEDX berechtigt, bereits gelieferte Waren, für die der Eigentumsvorbehalt gilt, abzuholen.
    4.         Solange die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts Eigentum von QLEDX geblieben ist, ist QLEDX berechtigt, sich von dem aktuellen Zustand der Ware zu überzeugen. Die Gegenpartei ermächtigt QLEDX unwiderruflich, den Ort zu betreten, an dem sich die Ware befindet.

    3. BEZAHLUNG / STREITIGKEITEN

Artikel 21. Bezahlung

  1. Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in der auf der Auftragsbestätigung oder Rechnung angegebenen Weise zu erfolgen.
    2.         Nach Ablauf der in 21.1 genannten Frist gerät die Gegenpartei in Verzug. Von diesem Zeitpunkt an schuldet die Gegenpartei Zinsen in Höhe von 1% pro Monat auf den ausstehenden Betrag.
    3.         Bleibt die Gegenpartei in Verzug, so gehen alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu ihren Lasten. Auch hier gelten die Inkassokosten der Niederländischen Rechtsanwaltskammer.
    4.         Die Gegenpartei schuldet QLEDX auch alle anderen Kosten, die anfallen, um die fälligen Beträge zu erhalten, es sei denn, diese sind unangemessen hoch oder QLEDX wurde definitiv ins Unrecht gesetzt.

Artikel 22. Anwendbares Recht und Beilegung von Rechtsstreitigkeiten

  1. Abweichend von den gesetzlichen Regeln für die Zuständigkeit des Zivilgerichts wird jede Streitigkeit zwischen QLEDX und der Gegenpartei von einem Gericht entschieden, soweit es dazu befugt ist.
    2.         Für alle Vereinbarungen zwischen QLEDX und der Gegenpartei gilt niederländisches Recht.